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Unsere Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 9 – 19 Uhr  I  Samstag 9 – 18 Uhr
24.12. & 31.12.24 9 – 14 Uhr

VERTRAGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen CampusCard

  1. Bonusberechtigt sind registirerte CampusCard Kunden von Ahrens Marburg ("Ahrens") oder einem CampusCard Partnerunternehmen ("Partnerunternehmen") im Rahmen Ihres Einkaufs bei Ahrens oder bei einem Partnerunternehmen unter Vorlage der persönlichen Karte bei Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte sowie Kreditkartezahlungen.
  2. Bonifiziert werden von Ahrens alle regulären und reduzierten Wareneinkäufe bei Ahrens (Ahrens GmbH & Co. KG, Universitässtraße 24 - 22, 35037 Marburg) sowie alle Einkäufe bei Partnerunternehmen gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Partners. Von einem Bonus seitens Ahrens ausgenommen Dienstleistungen, Kauf von Geschenkgutscheinen sowie Einkäufe bei Mietern von Ahrens (z.B. Rewe, Douglas, Thalia, Görtz, Friseur Klier, Kiosk u.a.).
  3. Reisen, die im Ahrens Reisebüro gebucht und bezahlt wurden, werden nach Reiseantritt mit einem Viertel des Reisepreises dem Bonuskonto des Kunden gutgeschrieben. DB-Zugtickets und Flugtickets sind von der Bonifikation ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Die Bonusberechnung erfolgt halbjährlich auf alle Bonusumsätze bis zum 31. Januar bzw. 31. Juli des jeweils vorausgegangenen Halbjahres. Die zugrunde liegende Bonusstaffel ist:
    Ab 300 €            2% auf alle Bonusumsätze
    Ab 1.200 €          3% auf alle Bonusumsätze
    Ab 2.000 €         5% auf alle Bonusumsätze
    Bonusguthaben, die die Grenze von 300 € nicht erreicht haben, verfallen nicht, sondern bleiben bis zur nächsten Abrechnung bestehen.
  5. Eine Bonusausschüttung erfolgt in Form von Ahrens Bonus-Schecks. Der Versand entsprechendes Einkaufswertgutscheine erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach dem jeweiligen Halbjahresstichtag.
  6. Bonus-Schecks können bei einem Einkauf bei Ahrens als Zahlungsmittel genutzt werden. Ausgenommen sind auch hier Einkäufe bei Mietern von Ahrens (z.B. Rewe, Douglas, Thalia, Görtz, Friseur Klier, Kiosk u.a.).
  7. Zusätzlich zu einer Bonusberechtigung bietet die Ahrens CampusCard für deren Inhaber eine Reihe besonderer Vorteile. Unter anderem erhält der Karteninhaber bei Partnerunternehmen ebenfalls spannende Vorteile. Eine aktuelle Beschreibung dieser Vorteile finden Sie im Internet unter www.ahrens-marburg.de/campuscard
  8. Sofern die CampusCard bei Bezahlung bei Ahrens nicht vorliegt, kann der entsprechende Kassenbon noch am selben Tag an jeder Kasse registriert und sodann bis zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode an der Ahrens Zentralkasse im dritten Obergeschoss eingericht werden. Die Vorlage der persönlichen CampusCard ist jeweils erforderlich.
  9. Datenverarbeitung: Die Ahrens GmbH & Co. KG, Universitätsstr. 14 - 22, 35037 Marburg ist verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Im Rahmen des BonusCard-Programms verarbeiten wir Ihren Namen, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, Kontodaten sowie Auswahl-, Einkaufs- und Umtauschdaten. Alle Angaben sind freiwillig. Ohne Ihren Namen und Ihre Adresse ist jedoch eine Teilnahme am BonusCard-Programm nicht möglich. Die Verarbeitung der Daten beruht auf Ihre Einverständnis und unseren berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 a) und f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse sind unsere Marketingaktivitäten. Wir löschen Ihre Daten, sobald Sie der Nutzung widersprechen oder wir das BonusCard-Programm einstellen. Ihnen stehen Auskunfts-, Informations- und Löschungsrechte zu. Diese können Sie unter www.ahrens-marburg.de/datenschutz einsehen. Bei weiteren Fragen hilft unser Datenschutzbeauftragter unter datenschutzbeauftragter@katag.net.
  10. Bitte teilen Sie der Ahrens GmbH & Co. KG Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adressdaten oder den Verlust Ihrer Karte mit: Servicetelefon: +49 (0) 6421 298-808 bzw. E.Mail: campuscard@ahrens-marburg.de
  11. Verloren gegangene Bonus-Schecks werden durch Ahrens nicht ersetzt.
  12. Ahrens behält sich Änderungen oder Ergänzungen bei den Vorteilen und Vertragsbedingungen der VorteilCard vor. Materielle Änderungen werden in Schriftform mitgeteilt.
  13. Die CampusCard ist ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig.
  14. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.